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Waidblick

Prüfungsablauf & Inhalte

Dein Guide zur Jägerprüfung in Südtirol. Erfahre alles über Theorie, Praxis, Termine und Voraussetzungen für den Jagdschein.

Voraussetzungen

Theorieprüfung (Schriftlich & Mündlich)
Praktische Schießprüfung (Kugel & Schrot)
Revierpraktikum oder Jungjäger-Praxiskurs
Erste-Hilfe-Kurs
Mindestalter 18 Jahre
Schritt 01

Theorieprüfung

Die theoretische Jägerprüfung ist der erste Schritt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, die beide positiv absolviert werden müssen.

Schriftlich

Schriftliche Prüfung

Der schriftliche Teil dauert 60 Minuten. Er besteht aus 50 Multiple-Choice-Fragen (1 Punkt pro richtiger Antwort) und einer Bilderkennung. Um zu bestehen, brauchst du mindestens 6/10 Punkte in jedem der vier Fachgebiete (Wildkunde/Ökologie, Rechtskunde, Waffenkunde, Naturschutz/Jagdkunde) und 8/10 Punkte bei der Bilderkennung.

Mündlich

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung findet am selben Tag nach bestandener schriftlicher Prüfung statt. Geprüft werden die Themen der schriftlichen Prüfung sowie praktische Kenntnisse, Waffenhandhabung und Sicherheitsaspekte. Auch hier sind mindestens 6/10 Punkte erforderlich.

Schritt 02

Praktische Schießprüfung

Nach bestandener Theorieprüfung folgt die Schießprüfung. Du kannst dich anmelden, sobald die Theorie bestanden ist. Ein ärztliches Zeugnis ist für die Zulassung zur Schießprüfung (Waffenhandhabung) notwendig.

Flinte

Schrotschießen (Kipphase)

Geschossen wird aus 30m auf einen dreiteiligen Kipphasen. Treffer zählen: Kopf 3, Mitte 2, Hinterteil 1 Punkt. Bestanden: Min. 12 Punkte mit max. 5 Schuss bei 5 Abrufen.

Büchse

Kugelschießen (Scheibe)

Geschossen wird auf 100m, sitzend aufgelegt, mit Zielfernrohr (6-fach). Bestanden: Alle 3 Schüsse müssen innerhalb eines 10cm Kreises liegen.

Schritt 03

Revierpraktikum & Erste Hilfe

Praxis

Revierpraktikum

Das Praktikum umfasst Tätigkeiten wie Wildzählung, Lebensraumpflege und Wildverwertung (je min. 5 Stunden). Ein Bericht ist erforderlich. Alternativ: 3-tägiger Jungjäger-Praxiskurs.

Min. 4 Stunden

Erste Hilfe

Ein Erste-Hilfe-Kurs von mindestens 4 Stunden Dauer ist nachzuweisen (nicht älter als 5 Jahre).

Weitere Informationen

Gültigkeit & Wiederholung

Die einzelnen Prüfungsteile (Theorie, Praxis, Praktikum, Erste-Hilfe) sind 5 Jahre gültig. Wird ein Teil der Theorie (z.B. schriftlich) nicht bestanden, muss die gesamte Theorieprüfung wiederholt werden. Dasselbe gilt für die Schießprüfung.

Anmeldung & Fristen

Theorie: Anmeldung 90 bis 45 Tage vor Beginn. Praxis: Anmeldung 60 bis 20 Tage vor Beginn. Abwesenheiten müssen bis 12 Uhr des Vortages gemeldet werden.

Hinweis für Wehrdienstverweigerer

Wehrdienstverweigerer müssen ihren Status ändern, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Details dazu auf der offiziellen Amtsseite.

Häufige Fragen zum Prüfungsablauf

Die wichtigsten Antworten zu Theorie, Schießprüfung, Praktikum und Voraussetzungen.

Wie läuft die Jägerprüfung in Südtirol ab?+

Die Jägerprüfung besteht aus drei Teilen: 1) Theorieprüfung (schriftlich und mündlich am selben Tag), 2) Praktische Schießprüfung (Kugel und Schrot), 3) Revierpraktikum oder Jungjäger-Praxiskurs sowie Erste-Hilfe-Kurs. Alle Teile sind 5 Jahre gültig.

Welche Fachgebiete umfasst die schriftliche Prüfung?+

Die schriftliche Prüfung umfasst vier Fachgebiete: Wildkunde und Ökologie, Rechtskunde, Waffenkunde sowie Naturschutz und Jagdkunde. In jedem Fachgebiet müssen mindestens 6 von 10 Punkten erreicht werden.

Wie viele Fragen gibt es bei der Theorieprüfung?+

Die schriftliche Theorieprüfung besteht aus 50 Multiple-Choice-Fragen (je 1 Punkt) plus einer Bilderkennung mit 10 Fragen. Für die Bilderkennung sind mindestens 8 von 10 Punkten erforderlich.

Was passiert, wenn ich einen Teil der Prüfung nicht bestehe?+

Wird ein Teil der Theorieprüfung (z.B. schriftlich) nicht bestanden, muss die gesamte Theorieprüfung wiederholt werden. Dasselbe gilt für die Schießprüfung. Die einzelnen Prüfungsteile bleiben 5 Jahre gültig.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Jägerprüfung erfüllen?+

Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, einen Erste-Hilfe-Kurs (mind. 4 Stunden, nicht älter als 5 Jahre) absolviert haben und für die Schießprüfung ein ärztliches Zeugnis zur Waffenhandhabung vorlegen.