Art. 4
LP 14/87 nennt jene Wildarten, die ausnahmsweise in festgelegten Perioden bejagt werden dürfen.
1.5.–15.12.
Viele prüfungsrelevante Schalenwildzeiten liegen in diesem Zeitraum; je nach Art und Klasse gelten eigene Grenzen.
Klasse
Bei Reh-, Rot- oder Gamswild hängt die Jagdzeit oft von Alter, Geschlecht und Führungsstatus ab.
Quelle
Bei Abweichungen zählt immer die veröffentlichte Regelung der Autonomen Provinz Bozen.
Kurzantworten für Wiederholung, Prüfungsvorbereitung und schnelles Nachschlagen.
Die allgemeine Jagdzeit in Südtirol dauert vom 1. Mai bis zum 15. Dezember. In diesem Zeitraum ist die Jagd auf ausgewählte Klassen von Reh- und Rotwild erlaubt.
Schalenwild darf an allen sieben Wochentagen bejagt werden. Für Niederwild gilt eine Beschränkung auf maximal drei Tage pro Woche mit Pflicht zur Eintragung im Kontrollkalender.
Nach dem 15. Dezember ist die Jagd nur auf Schwarzwild, Fuchs sowie auf Sing- und Wacholderdrosseln in Obst- und Weinanlagen erlaubt.
Die Jagd ist von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. Jagdbeginn und -ende orientieren sich am Tageslicht.
Waidblick ist ein Lernwerkzeug. Maßgeblich für die Jagdausübung sind die offiziellen Veröffentlichungen und die jeweils gültigen Bestimmungen.